zum Blog

 

Private Clients

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

20.11.19

Heute vor 30 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) verabschiedet.

 

Mit der UN-Kinderrechtskonvention wurden erstmals verbindliche Rechte für Kinder festgehalten. Diese Konvention gilt in fast allen Staaten weltweit und ist in der Schweiz seit dem 26. März 1997 in Kraft.

 

Die UN-Kinderrechtskonvention gewährt den Kindern unter anderem Recht auf Schutz, Förderung und Mitwirkung.

 

In der Praxis (des Familienrechts) werden wir vor allem mit den nachfolgenden zwei Grundprinzipien regelmässig konfrontiert:

 

Wahrung bzw. Vorrang des Kindeswohls

Werden Entscheidungen getroffen, die sich auf ein Kind auswirken könnten, hat das Wohl des Kindes stets Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln. Namentlich bei der Zuteilung der elterlichen Sorge und Ohbut sowie der Regelung der Betreuung eines Kindes stellt das Kindeswohl stets die oberste Maxime dar. So darf beispielsweise ein Scheidungsgericht nicht beiden Elternteilen die gemeinsame elterliche Sorge belassen, wenn eine solche Regelung dem Kindeswohl widerspricht.

 

Recht auf Anhörung und Partizipation

Dem Kind ist Gelegenheit zu geben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle angehört zu werden. Ein Kind soll seine Meinung frei äussern können. Praxisgemäss werden in familienrechtlichen Verfahren Kinder ab dem sechsten Altersjahr von Amtes wegen vom Richter angehört (vgl. auch Art. 298 ZPO). Bei Uneinigkeit der Eltern betreffend die Kinderzuteilung sowie Betreuungsregelung kann eine Kinderanhörung Aufschluss über die familiäre Situation geben. Die vom Kind geäusserte Meinung ist wiederum angemessen und seinem Alter entsprechend zu berücksichtigen.

 

Was tun, wenn noch gar kein Verfahren existiert, aber ein Kind gehört werden will und/oder Unterstützung braucht? Wie vorgehen, wenn trotz hängigem Verfahren das Kind nicht angehört und/oder über sein Wohl hinweg entschieden wird?

 Nehmen Sie mit uns oder der Kinderanwaltschaft Kontakt auf!

 

Die Kinderanwaltschaft kennt spezialisierte Kinderanwälte sowie zahlreiche Fachleute und arbeitet mit ihnen zusammen. Corinne Seeholzer ist zertifizierte Kinderanwältin und auch im Verzeichnis der Kinderanwaltschaft aufgeführt.

Diese Seite verwendet Cookies wie in unserer Datenschutzerklärung beschrieben. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, fahren Sie mit der Benutzung unserer Seite fort. Mit der Bestätigung dieses Banners wird dieser ausgeblendet.